WIEVIEL ES KOSTET

FÖRDERUNG SOZIALMINISTERIUMSERVICE

 

Zu den Kosten, die aus der 24-Stunden-Betreuung entstehen, werden unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Förderungen vom Sozialministeriumservice gewährt.

 

Diese Förderung beträgt - bei zwei selbstständigen BetreuerInnen mit Gewerbeschein - 800  Euro pro Monat.

 

Voraussetzungen

·         Anspruch auf Pflegegeld mindestens in Höhe der Stufe 3
nach österreichischem Pflegegeldgesetz muss gegeben sein

 

·         Es muss die Notwendigkeit einer 24-Stunden-Betreuung
vorliegen. Bei den Pflegegeldstufen 3 und 4 ist ein ärztliches Attest
mit entsprechender Empfehlung notwendig. Ab Stufe 5 wird in der
Regel von der Notwendigkeit einer Betreuung rund um die Uhr ausgegangen.

 

·         Es muss ein Betreuungsverhältnis im Sinne des § 1 Abs. 1 Hausbetreuungsgesetz vorliegen

 

·         Das monatliche Nettoeinkommen der zu betreuenden Person
darf einen Betrag von 2500 Euro nicht übersteigen. Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich diese Summe um
400 Euro. (600 Euro bei einem behinderten Angehörigen). Nicht
zum Einkommen zählen Pflegegeld, Versehrten- oder Unfallrenten, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld,
Wohnbeihilfen, etc.

Vorhandenes Vermögen wie z.B. Sparbücher, Anlagevermögen, Immobilien wird nicht berücksichtigt.

 


Wir unterstützen Sie mit unserem Know How bei der Einreichung.